Exportbeschränkungen für Quantencomputer

Seit Beginn des Jahres liegen in einer wachsenden Anzahl von Ländern explizite Exportbeschränkungen für Quantencomputer und -technologie im Kontext der Dual-Use Thematik vor. Das Vorhandensein identischer Formulierungen legt geheime Vorverhandlungen nahe. So gibt es beispielsweise auch in Deutschland laut einem offiziellen Dokument von Juli 2024 u.a. Beschränkungen über den Export von CMOS Schaltkreisen für den cryogenen Einsatz (<4.5 K) und Quantencomputer ab 34 Qubits mit geringen Gatter-Fehlerraten.

Es liegen keine stichhaltigen offiziellen Begründungen für die konkret gewählten Beschränkungen vor, die sich auch gegen Systeme richten, die zu leistungsarm für praktische Anwendungen sind. Vermutlich besteht die Befürchtung, dass bereits die Verfügbarkeit der derzeitigen Quantenhardware zukünftige Entwicklungen ermöglichen könnte, die aktuell verwendete kryptographsiche Verfahren unsicher machen könnten.

Länder mit Exportbeschränkungen in diesem Kontext:

Auch wenn unter der aktuellen Liste an Ländern überrepräsentativ viele Mitglieder der EU sind, existieren die Einschränkungen im Kontext des internationalen Wassenaar-Abkommens, das die Exportkontrolle von Dual-Use Gütern regelt.

Es wird erwartet, dass diese Beschränkungen die internationale Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung von Quantencomputern negativ beeinträchtigt werden. Auch wenn es derzeit keine entsprechenden Beschränkungen für Quantum Key Distribution (QKD) gibt, ist es ausgehend von der aktuellen Situation vermutlich nur eine Frage der Zeit bis sich das ändern wird.

Auch in der USA existieren eine Vielzahl von Exportbeschränkungen im Quantentechnologieumfeld, die allerdings bisher nicht in Verbindung mit dem Wassenaar-Abkommen stehen. Ausgehend von der vorherrschenden politischen Situation wird bereits seit mehreren Jahren versucht, den Technologiefluss nach China und Russland zu unterbinden, was neben klassischen Halbleiterprodukten eben auch Quantentechnologien betrifft.